Wohnprojekt5 Planungs-GbR (inzwischen aufgelöst, da “Planungsziel erreicht”)
Die GbR diente der gleichmäßigen Verteilung der in der Planungsphase anstehenden Kosten für Beratung, Moderation und andere Zwecke, die nicht vom Bauträger des Projektes übernommen wurden („Finanzpool“). Insofern sind die Anteile für Mieterinnen und Eigentümerinnen gleich hoch.
Es gilt:
- Die Summe der Einzahlungen, geteilt durch die Anzahl der Mitglieder, ergibt den Pool-Anteil pro Mitglied.
- Die Gesellschaft begann mit einem Anteil von 150 € pro Mitglied. Dieser veränderte sich.
- Wer später einsteigt, profitiert von der Vorarbeit (und den Ausgaben) der Gesellschaft und zahlt daher den gleichen Beitrag wie alle anderen auch.
- Mitglieder, die mehr als diesen Anteil in den Finanzpool eingezahlt haben, haben bei Ende der Gesellschaft Anspruch auf Erstattung des überschüssigen Anteils.
- Mitglieder, die weniger als diesen Anteil in den Finanzpool eingezahlt haben, sind verpflichtet, bei Ende der Gesellschaft den noch ausstehenden Anteil in den Finanzpool einzuzahlen.
- Eingezahlte verbrauchte Beiträge werden nicht erstattet und nicht übertragen.
- Zum Abschluss der Entwurfsphase, also am Ende der Planungsgesellschaft (z.B. bei Einzug) wird abgerechnet:
einige müssen nachzahlen, andere bekommen Geld zurück, je nach dem, ob sie mehr oder weniger als den Beitrag, der für alle gleich ist, eingezahlt haben. - Die Höhe des Beitrags variiert im Laufe des Planungsphase:
Wenn die Gesellschaft viele Mitglieder hat, sinkt der Anteil pro Mitglied.
Wenn die Gesellschaft viel Ausgaben beschließt, steigt der Anteil pro Mitglied. - Diese Beitragsdynamik ist jederzeit transparent.
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